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KI
Hinweisgebersystem der Perle Industrieservice GmbH & Co. KG
Einleitung / Vertraulichkeit
Über unser Hinweisgebersystem können Sie Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße und Missstände in unserem Unternehmen oder im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit melden. Perle Industrieservice schützt Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber: Wir wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität und behandeln jede Meldung vertraulich, diskret und ergebnisoffen. Anonyme Meldungen sind ausdrücklich möglich und werden ernsthaft bearbeitet, sofern sie belastbare Informationen enthalten.
2. So können Sie eine Meldung abgeben
Sie haben folgende Meldewege:
Schriftlich an: Perle Industrieservice GmbH & Co. KG, Bechsteinstraße 1, 48488 Emsbüren
Per Online-Meldeformular oder per E-Mail an feedback@perle-industrieservice.eu
Mündlich / telefonisch: +49 5903 25888-0
Auf Wunsch ist innerhalb angemessener Zeit auch eine persönliche Zusammenkunft mit der internen Meldestelle möglich. Auch unsere im Außendienst tätigen Servicetechnikerinnen und Servicetechniker im In- und Ausland können die Kanäle jederzeit und von überall nutzen.
3. Wofür kann ich Hinweise geben?
Sie können uns – auch anonym – insbesondere hinweisen auf:
Strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten, soweit diese Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten schützen,
Verstöße gegen EU-Recht und Unionsrechtsakte (u. a. Datenschutz, Umwelt, Verbraucherschutz, Vergaberecht, Marktmissbrauch)
Die genannten Hinweise müssen in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
4. Was passiert mit Ihrer Meldung?
So läuft das Bearbeitungsverfahren ab:
Eingangsbestätigung: Sie erhalten spätestens innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist.
Prüfung: Ihre Meldung wird auf Stichhaltigkeit geprüft – ggf. unter Hinzuziehung weiterer Stellen im Unternehmen.
Ergänzungsanfragen: Bei unzureichenden Angaben können wir Sie zu Rückfragen kontaktieren.
Rückmeldung: Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über die ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe hierfür.
Ihre Identität geben wir nur dann weiter, wenn Sie ausdrücklich einwilligen oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5. Interne Meldestelle
Die interne Meldestelle unseres Unternehmens ist verantwortlich für den Empfang und die Bearbeitung Ihrer Meldungen. Sie erreichen die Meldestelle über die unter Ziffer 2 genannten Wege.
6. Vertraulichkeit und Schutz
Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Hinweisgebende Personen werden insbesondere geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen zutreffend sind und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Benachteiligungen wegen einer zulässigen Meldung, insbesondere Kündigung, Gehaltskürzung, Mobbing oder sonstige Repressalien, sind nicht zulässig.
Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt und nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit ausdrücklicher Einwilligung offengelegt.
7. Externe Meldestellen
Zusätzlich zur internen Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Abgabe einer Meldung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 10 und 11 HinSchG.
Soweit Meldungen bearbeitet werden, die nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, erfolgt die Verarbeitung – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen der Perle Industrieservice GmbH & Co. KG an der Aufklärung und Bearbeitung von Fehlverhalten.
Verantwortliche Stelle ist:
Perle Industrieservice GmbH & Co. KG
Bechsteinstraße 1
48488 Emsbüren
Die Daten werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Entgegennahme, Prüfung und Bearbeitung der Meldung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet.
Die Dokumentation einer Meldung wird grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich und verhältnismäßig ist.
Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten und zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
9. Kontakt / Impressumshinweis
Perle Industrieservice GmbH & Co. KG
Bechsteinstraße 1
48488 Emsbüren
Germany
Tel.: +49 5903 25888-0
Fax: +49 5903 25888-40
E-Mail: info@perle-industrieservice.de
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Einleitung / Vertraulichkeit
Über unser Hinweisgebersystem können Sie Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße und Missstände in unserem Unternehmen oder im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit melden. Perle Industrieservice schützt Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber: Wir wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität und behandeln jede Meldung vertraulich, diskret und ergebnisoffen. Anonyme Meldungen sind ausdrücklich möglich und werden ernsthaft bearbeitet, sofern sie belastbare Informationen enthalten.
2. So können Sie eine Meldung abgeben
Sie haben folgende Meldewege:
Schriftlich an: Perle Industrieservice GmbH & Co. KG, Bechsteinstraße 1, 48488 Emsbüren
Per Online-Meldeformular oder per E-Mail an feedback@perle-industrieservice.eu
Mündlich / telefonisch: +49 5903 25888-0
Auf Wunsch ist innerhalb angemessener Zeit auch eine persönliche Zusammenkunft mit der internen Meldestelle möglich. Auch unsere im Außendienst tätigen Servicetechnikerinnen und Servicetechniker im In- und Ausland können die Kanäle jederzeit und von überall nutzen.
3. Wofür kann ich Hinweise geben?
Sie können uns – auch anonym – insbesondere hinweisen auf:
Strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten, soweit diese Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten schützen,
Verstöße gegen EU-Recht und Unionsrechtsakte (u. a. Datenschutz, Umwelt, Verbraucherschutz, Vergaberecht, Marktmissbrauch)
Die genannten Hinweise müssen in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
4. Was passiert mit Ihrer Meldung?
So läuft das Bearbeitungsverfahren ab:
Eingangsbestätigung: Sie erhalten spätestens innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist.
Prüfung: Ihre Meldung wird auf Stichhaltigkeit geprüft – ggf. unter Hinzuziehung weiterer Stellen im Unternehmen.
Ergänzungsanfragen: Bei unzureichenden Angaben können wir Sie zu Rückfragen kontaktieren.
Rückmeldung: Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über die ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe hierfür.
Ihre Identität geben wir nur dann weiter, wenn Sie ausdrücklich einwilligen oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5. Interne Meldestelle
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6. Vertraulichkeit und Schutz
Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Hinweisgebende Personen werden insbesondere geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen zutreffend sind und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Benachteiligungen wegen einer zulässigen Meldung, insbesondere Kündigung, Gehaltskürzung, Mobbing oder sonstige Repressalien, sind nicht zulässig.
Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt und nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit ausdrücklicher Einwilligung offengelegt.
7. Externe Meldestellen
Zusätzlich zur internen Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Abgabe einer Meldung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 10 und 11 HinSchG.
Soweit Meldungen bearbeitet werden, die nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, erfolgt die Verarbeitung – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen der Perle Industrieservice GmbH & Co. KG an der Aufklärung und Bearbeitung von Fehlverhalten.
Verantwortliche Stelle ist:
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Die Dokumentation einer Meldung wird grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich und verhältnismäßig ist.
Weitere Informationen zu Ihren Datenschutzrechten und zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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Perle Industrieservice GmbH & Co. KG
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Tel.: +49 5903 25888-0
Fax: +49 5903 25888-40
E-Mail: info@perle-industrieservice.de
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Über unser Hinweisgebersystem können Sie Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße und Missstände in unserem Unternehmen oder im Zusammenhang mit unserer geschäftlichen Tätigkeit melden. Perle Industrieservice schützt Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber: Wir wahren die Vertraulichkeit Ihrer Identität und behandeln jede Meldung vertraulich, diskret und ergebnisoffen. Anonyme Meldungen sind ausdrücklich möglich und werden ernsthaft bearbeitet, sofern sie belastbare Informationen enthalten.
2. So können Sie eine Meldung abgeben
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Schriftlich an: Perle Industrieservice GmbH & Co. KG, Bechsteinstraße 1, 48488 Emsbüren
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Auf Wunsch ist innerhalb angemessener Zeit auch eine persönliche Zusammenkunft mit der internen Meldestelle möglich. Auch unsere im Außendienst tätigen Servicetechnikerinnen und Servicetechniker im In- und Ausland können die Kanäle jederzeit und von überall nutzen.
3. Wofür kann ich Hinweise geben?
Sie können uns – auch anonym – insbesondere hinweisen auf:
Strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten, soweit diese Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten schützen,
Verstöße gegen EU-Recht und Unionsrechtsakte (u. a. Datenschutz, Umwelt, Verbraucherschutz, Vergaberecht, Marktmissbrauch)
Die genannten Hinweise müssen in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
4. Was passiert mit Ihrer Meldung?
So läuft das Bearbeitungsverfahren ab:
Eingangsbestätigung: Sie erhalten spätestens innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist.
Prüfung: Ihre Meldung wird auf Stichhaltigkeit geprüft – ggf. unter Hinzuziehung weiterer Stellen im Unternehmen.
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Rückmeldung: Innerhalb von 3 Monaten nach der Eingangsbestätigung erhalten Sie eine Rückmeldung über die ergriffenen Folgemaßnahmen und die Gründe hierfür.
Ihre Identität geben wir nur dann weiter, wenn Sie ausdrücklich einwilligen oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
5. Interne Meldestelle
Die interne Meldestelle unseres Unternehmens ist verantwortlich für den Empfang und die Bearbeitung Ihrer Meldungen. Sie erreichen die Meldestelle über die unter Ziffer 2 genannten Wege.
6. Vertraulichkeit und Schutz
Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Hinweisgebende Personen werden insbesondere geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen zutreffend sind und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Benachteiligungen wegen einer zulässigen Meldung, insbesondere Kündigung, Gehaltskürzung, Mobbing oder sonstige Repressalien, sind nicht zulässig.
Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt und nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit ausdrücklicher Einwilligung offengelegt.
7. Externe Meldestellen
Zusätzlich zur internen Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Abgabe einer Meldung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de
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Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 10 und 11 HinSchG.
Soweit Meldungen bearbeitet werden, die nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, erfolgt die Verarbeitung – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen der Perle Industrieservice GmbH & Co. KG an der Aufklärung und Bearbeitung von Fehlverhalten.
Verantwortliche Stelle ist:
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Auf Wunsch ist innerhalb angemessener Zeit auch eine persönliche Zusammenkunft mit der internen Meldestelle möglich. Auch unsere im Außendienst tätigen Servicetechnikerinnen und Servicetechniker im In- und Ausland können die Kanäle jederzeit und von überall nutzen.
3. Wofür kann ich Hinweise geben?
Sie können uns – auch anonym – insbesondere hinweisen auf:
Strafbare Handlungen und Ordnungswidrigkeiten, soweit diese Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit oder die Rechte von Beschäftigten schützen,
Verstöße gegen EU-Recht und Unionsrechtsakte (u. a. Datenschutz, Umwelt, Verbraucherschutz, Vergaberecht, Marktmissbrauch)
Die genannten Hinweise müssen in den sachlichen Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
4. Was passiert mit Ihrer Meldung?
So läuft das Bearbeitungsverfahren ab:
Eingangsbestätigung: Sie erhalten spätestens innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung, dass Ihre Meldung eingegangen ist.
Prüfung: Ihre Meldung wird auf Stichhaltigkeit geprüft – ggf. unter Hinzuziehung weiterer Stellen im Unternehmen.
Ergänzungsanfragen: Bei unzureichenden Angaben können wir Sie zu Rückfragen kontaktieren.
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Eine Meldung nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen zulässig. Hinweisgebende Personen werden insbesondere geschützt, wenn sie zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die gemeldeten Informationen zutreffend sind und in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen.
Benachteiligungen wegen einer zulässigen Meldung, insbesondere Kündigung, Gehaltskürzung, Mobbing oder sonstige Repressalien, sind nicht zulässig.
Die Identität der hinweisgebenden Person wird vertraulich behandelt und nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen oder mit ausdrücklicher Einwilligung offengelegt.
7. Externe Meldestellen
Zusätzlich zur internen Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz (BfJ) wenden.
Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Abgabe einer Meldung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz: https://www.bundesjustizamt.de
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems erfolgt zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten aus dem Hinweisgeberschutzgesetz auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit §§ 10 und 11 HinSchG.
Soweit Meldungen bearbeitet werden, die nicht in den Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes fallen, erfolgt die Verarbeitung – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung der berechtigten Interessen der Perle Industrieservice GmbH & Co. KG an der Aufklärung und Bearbeitung von Fehlverhalten.
Verantwortliche Stelle ist:
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Die Dokumentation einer Meldung wird grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht, sofern keine längere Aufbewahrung aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich und verhältnismäßig ist.
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